Falls nötig, legen wir fristgerecht wirksamen Einspruch für Sie ein
Bei der Prüfung von Bescheiden, die Privatpersonen und Unternehmen von Finanzämtern, Städten oder Gemeinden erhalten, tauchen immer wieder Fehler in der Berechnung oder den zugrunde gelegten Daten auf, die mitunter einen erheblichen finanziellen Schaden für den Betroffenen darstellen können. Um dem vorzubeugen, ist eine gründliche Prüfung der eingehenden Bescheide unbedingt ratsam.
Werden tatsächlich ungerechtfertigte Zahlungen von Ihnen gefordert, gilt es schnell zu reagieren und Einspruch innerhalb der gesetzlichen Frist einzureichen. Ist diese erst einmal verstrichen, gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit der Anfechtung mehr.
Deshalb übernehmen wir für Sie die Sichtung und Prüfung eingehender Bescheide und kümmern uns bei Bedarf zuverlässig um fristgerechten Einspruch bei der zuständigen Behörde.
09141 2206
So bewahren wir Sie davor, zu viele Steuern zu bezahlen
- Prüfung Ihrer Steuerbescheide unmittelbar nach deren Eingang
- Beachtung aktueller Rechtsänderungen
- Koordination der Fristen für einen ggf. notwendigen Einspruch
- Einlegung von EinsprüchenVertretung vor Finanzgerichten
Geben Sie die Kontrolle über Ihre Steuerbescheide deshalb in unsere Hände. Wir schützen Sie zuverlässig vor zu hohen und ungerechtfertigten Zahlungen.