Der Jahresabschluss – rechnerischer Abschluss des Geschäftsjahres

Er gibt Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und dient als Grundlage der Besteuerung

Der Jahresabschluss ist weit mehr als ein vom Finanzamt gefordertes Dokument, das als Grundlage zur Ermittlung der Besteuerung dient. Als rechnerischer Abschluss des kaufmännischen Geschäftsjahres gibt er Aufschluss über die Rentabilität des Unternehmens, indem Vermögens-, Finanz- und Ertragslage übersichtlich aufgelistet werden. Er dient damit als strategische Planungsgrundlage für das nachfolgende Wirtschaftsjahr und gibt Banken ein aussagekräftiges Bild über die Unternehmenslage.

Nutzen Sie das Potenzial Ihres jährlichen Jahresabschlusses, den wir übersichtlich und informativ für Sie aufbereiten. Damit erkennen Sie Chancen und Gefahren des kommenden Geschäftsjahres frühzeitig und können in angemessener Weise zum Vorteil Ihres Unternehmens reagieren.

Jahresabschluss
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Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen und Jahresabschlüssen durch unsere Kanzlei

  • Einnahmen-Überschussrechnung
  • Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
  • Erläuterungs- und Lagebericht
  • Liquidationseröffnungs- sowie schlussbilanz (einschließlich Schlussrechnung)
  • Auseinandersetzungsbilanz
  • Eröffnungsbilanzen
  • Zwischenbilanzen

Auf der Grundlage der erstellten Auswertungen ermitteln wir für Sie die günstigste Variante der Steuergestaltung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Haben Sie Fragen rund um Ihren Jahresabschluss? Für unsere geschätzten Mandanten sind wir gerne erreichbar und stehen ihnen mit unserer Expertise beratend zur Seite.